Beitragsordnung
§ 1 Jede Person ab einem Alter von 14 Jahren kann Mitglied im Verein „Technische Flotte Rostock“ e.V. werden.
Ausgenommen sind Personen, die durch geistige oder körperliche Behinderungen aus Sicherheitsgründen für den Bordbetrieb nicht geeignet sind.
Jeder Antragsteller absolviert eine Probezeit von 3 Monaten.
§ 2 Die Mitgliedschaft wird durch einen ordentlichen Mitgliedsantrag des Vereins bekundet und beginnt mit dem Monat, in welchem der Mitgliedsantrag bestätigt und unterschrieben wurde. (dazu ist §4 der Vereinssatzung zu berücksichtigen.)
§3 Der Mitgliedsbeitrag ist mit Beginn der Probezeit im Voraus für den Probezeitraum zu entrichten. Nach Bestätigung der Mitgliedschaft (Beendigung der Probezeit) durch den Vorstand ist mindestens für ein Halbjahr die Zahlung fällig.
Nicht gezahlte Beiträge schließen alle Vereinsleistungen und den Versicherungsschutz des Vereins aus.
§4 Die Beiträge können für 6 Monate oder 12 Monate des jeweiligen Beitragsjahres entrichtet werden. Als Beitragsjahr zählt das Kalenderjahr. Die Einzahlung kann in bar beim Schatzmeister oder als Überweisung auf das Vereinskonto erfolgen. Zahlungsziel ist der 15.2. bzw. 15.7. jeden Jahres. Mitgliedsbeiträge sind bringe pflichtig. Beim Ausbleiben der Zahlung werden die Beiträge angemahnt. Sollte die Beitragszahlung trotz Mahnung (Erhebung einer Mahngebühr von 10,00 €) für mindestens ein Kalenderjahr offen sein, kann durch den Vorstand in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung der Ausschluss aus dem Verein beantragt werden. Die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung gilt als Zustimmung des Ausschlussantrages und wird dem säumigen Mitglied schriftlich mitgeteilt.
§5 Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Status der Mitgliedschaft.
· Ordentliche persönliche Mitglieder 5,00 €/Monat 60,00 €/Jahr
· Fördermitglieder/Vereine 150,00 €/Jahr
(Dieses sind Mitglieder, die keine Arbeitsleistungen erbringen, aber sich dem Verein verbunden fühlen und ihn symbolisch durch verschiedene eigenständige Aktivitäten unterstützen. Alle Vereinsvergünstigungen/Sachleistungen des Vereines außer freiem
Eintritt für die Repräsentanten sind ausgeschlossen.)
· Sponsormitglieder > 300,00 €/Jahr
(Dieses sind Mitglieder, die eine gesonderte vertragliche Bindung haben und keine Arbeitsleistungen erbringen.)
§ 6 Beitragsbefreiungen für bestimmte Personen können auf schriftlichen Antrag vom Vorstand nach Prüfung bestätigt werden. Dabei handelt es sich um eine Kann-Bestimmung mit sofortigem Widerrufsrecht, wenn die Bedingungen entfallen sind oder andere Gründe dem entgegenstehen.
Dieses betrifft nachstehen Personenkreis
- Sozial schwache gestellte Personen (Harz IV mit nachweislichen geringen Einkommen)
- Personen ohne Einkommen und ohne materiellen Rückhalt
welche sich durch überdurchschnittliche Arbeitsleistungen im Verein einbringen (mindesten 8 Std./wöchentlich)
§7 Bei Ausscheiden aus unterschiedlichen Gründen aus dem Verein sind Beitragsrückforderungen ausgeschlossen.
§8 Die eingezahlten Mitgliedsbeiträge sind durch Nachweislisten zu dokumentieren und sind Bestandteil des jährlichen Kassenplanes. Auf Wunsch erfolgt die Aushändigung einer Quittung.
§9 Die Beitragsordnung gilt in Verbindung mit den einschlägigen Satzungsfestlegungen des Vereins „Technische Flotte Rostock“ e.V. und Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Wir freuen uns auf ihren Besuch an Bord.
Bleiben Sie gesund!
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